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Kabelabschottung S90
ZZ-Brandschutzmasse 1K Zulassung Nr. Z-19.15-1642

Anwendungsbereiche
Permanente Brandabschottung von Elektrokabeln bis zu einem Durchmesser von 18 mm
Besonders geeignet für Kleinstabschottungen in Massivwänden und -decken.
Geprüft für die Feuerwiderstandsklasse S90. Die Details dazu entnehmen Sie bitte der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
Einsatzbereiche für Bauteile mit Feuerwiderstandsklasse F90
Wände aus Mauerwerk nach DIN 1053-1, Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Porenbeton-Bauplatten nach DIN 4166 ab 100 mm
Decken aus Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Porenbeton nach DIN 4223 ab 150 mm
Leichte Trennwände in Ständerbauart mit Stahlunterkonstruktion, innenliegender Mineralwolle (Baustoffklasse DIN 4102-A, Schmelzpunkt größer 1000 °C) und beidseitiger Beplankung aus nichtbrennbaren Bauplatten nach DIN 4102-4 bzw. AbP ab 100 mm
Maximale Abmessung des Abschottungssystems [mm]
Massivwand Ø 80
Massivdecke Ø 80
Leichte Trennwand Ø 80
Mindesteinbautiefe (Schottstärke)
100 mm
Umfang der Zulassung
Elektrokabel und -leitungen aller Art bis zu einem Durchmesser von 18 mm (auch Lichtwellenleiter) mit Ausnahme von sogenannten Hohlleiterkabel
Die Summe der Querschnitte aller Kabel darf bis zu 60 % der Rohbauöffnung betragen.