Temporäre sowie permanente Brandabschottungen von Elektrokabeln und -leitungen aller Art und Durchmesser sowie nichtbrennbaren Rohren
Besonders geeignet für Kabel aller Art und Durchmesser sowie nichtbrennbare Rohre in Wand- und Deckendurchbrüchen mit häufig wechselnder Belegung.
Geprüft für die Feuerwiderstandsklassen S30, S60 sowie S90. Die Details zu S30 und S60 entnehmen Sie bitte der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
Einsatzbereiche für Bauteile mit Feuerwiderstandsklasse F90
Wände aus Mauerwerk nach DIN 1053-1, Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Porenbeton-Bauplatten nach DIN 4166 ab 100 mm
Decken aus Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Porenbeton nach DIN 4223 ab 150 mm
Leichte Trennwände in Ständerbauart mit Stahlunterkonstruktion, innenliegender Mineralwolle (Baustoffklasse DIN 4102-A, Schmelzpunkt größer 1000 °C) und beidseitiger Beplankung aus nichtbrennbaren Bauplatten nach DIN 4102-4 bzw. AbP ab 100 mm
Maximale Abmessung des Abschottungssystems [mm]
Massivwand
(B x H) 1000 x 1000
Massivdecke
(B x H) 700 x Länge ist unbegrenzt
Leichte Trennwand
(B x H) 575 x 875 bzw. 875 x 575
Mindesteinbautiefe (Schottstärke)
170 mm
Umfang der Zulassung
Elektrokabel und -leitungen aller Art und Durchmesser (auch Lichtwellenleiter) mit Ausnahme von sogenannten Hohlleiterkabeln
Einzelne Leitungen aus Stahl- oder Kunststoffrohren für Steuerungszwecke bis zu einem Rohraußendurchmesser von 15 mm
Kabeltragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leitern) aus Stahl-, Aluminium- oder Kunststoffprofilen
Elektro-Installationsrohre aus Kunststoff bis zu einem Rohraußendurchmesser von 20 mm
Nichtbrennbare Rohre mit einem Rohraußendurchmesser bis 168,3 mm (Rohrdiagramme siehe Zulassung Z-19.15-1744).
Die Summe der Querschnitte aller Kabel und Rohre darf bis zu 60 % der Rohbauöffnung betragen.