Permanente Brandabschottungen von brennbaren Rohren
Besonders geeignet bei Reihenanordnung, da keine Mindestabstände nötig sind.
Geprüft für die Feuerwiderstandsklassen R90 in Wänden und Decken sowie R120 in Decken. Die Details zu R120 entnehmen Sie bitte der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
Einsatzbereiche für Bauteile mit Feuerwiderstandsklasse F90
Wände aus Mauerwerk nach DIN 1053-1, aus Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Porenbeton nach DIN 4166 ab 100 mm
Decken aus Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Porenbeton nach DIN 4223 ab 150 mm
Leichte Trennwände in Ständerbauart mit Stahlunterkonstruktion, innenliegender Mineralwolle (Baustoffklasse DIN 4102-A, Schmelzpunkt größer 1000 °C) und beidseitiger Beplankung aus nichtbrennbaren Bauplatten nach DIN 4102-4 bzw. AbP ab 100 mm
Maximale Abmessung des Abschottungssystems [mm]
Umfang der Zulassung
Brennbare Rohre mit einem Rohraußendurchmesser bis 160 mm und Rohrwanddicken von 1,8 mm bis 14,6 mm (Rohrdiagramme siehe Zulassung Z-19.17-1659).
Brennbare Rohre für nichtbrennbare Flüssigkeiten und Gase, für Rohrpostleitungen (Fahrrohre) oder für Staubsaugleitungen
Thermoplastische Rohre aus PVC-U, PVC-HI, PVC-C, PP, PE-HD, LDPE, ABS, ASA, PE-X, PB, Mehrschichtverbundrohre und mineralverstärkte Kunststoffrohre