Permanente Brandabschottung von nichtbrennbaren Rohren
Besonders geeignet zur Abschottung einzelner Rohrleitungen in Massivwänden und -decken.
Einsatzbereiche für Bauteile mit Feuerwiderstandsklasse F90
Wände aus Mauerwerk nach DIN 1053-1, aus Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Porenbeton nach DIN 4166 ab 150 mm
Decken aus Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Porenbeton nach DIN 4223 ab 150 mm
Maximale Abmessung des Abschottungssystems [mm]
Massivwand
Ø 200 bzw. 200 x 200
Massivdecke
Ø 200 bzw. 200 x 200
Mindesteinbautiefe (Schottstärke)
150 mm
Umfang der Zulassung
Nichtbrennbare Rohre für Rohrleitungsanlagen für nichtbrennbare Flüssigkeiten und nichtbrennbare Gase (mit Ausnahme von Lüftungsleitungen), für Rohrpostleitungen (Fahrrohre) oder für Staubsaugleitungen. Die Verhinderung der Brandübertragung über die Medien ist mit dieser allgemein bauaufsichtlichen Zulassung nicht nachgewiesen und muss durch Anordnung geeigneter Maßnahmen verhindert werden.
Nichtbrennbare Rohre aus Stahl, Edelstahl und Stahlguss sowie Rohre aus Kupfer mit einem Rohraußendurchmesser bis 88,9 mm und Rohrwanddicken von 1,0 mm bis 14,2 mm (Anwendungsbereiche, Isolierlängen und -dicken sowie Rohrdiagramme siehe allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis P-3031/1264-MPA BS)
Nichtbrennbare Rohre, die für Rohrleitungsanlagen für brennbare Flüssigkeiten und für brennbare Gase bestimmt sind.