Temporäre sowie permanente Brandabschottungen von Elektrokabeln und -leitungen aller Art und Durchmesser
Besonders geeignet für Abschottungen in leichten Trennwänden. Es entfallen zusätzliche Rahmen aus nichtbrennbaren Bauplatten.
Geprüft für die Feuerwiderstandsklassen S30, S60 sowie S90. Die Details zu S30 und S60 entnehmen Sie bitte der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
Einsatzbereiche für Bauteile mit Feuerwiderstandsklasse F90
Wände aus Mauerwerk nach DIN 1053-1, Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Porenbeton-Bauplatten nach DIN 4166 ab 100 mm
Decken aus Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Porenbeton nach DIN 4223 ab 50 mm
Leichte Trennwände in Ständerbauart mit Stahlunterkonstruktion, innenliegender Mineralwolle (Baustoffklasse DIN 4102-A, Schmelzpunkt größer 1000 °C) und beidseitiger Beplankung aus nichtbrennbaren Bauplatten nach DIN 4102-4 bzw. AbP ab 150 mm
Maximale Abmessung des Abschottungssystems [mm]
Massivwand
500 x 500
Massivdecke
500 x 500
Leichte Trennwand
500 x 500
Mindesteinbautiefe (Schottstärke)
200 mm
Umfang der Zulassung
Elektrokabel und -leitungen aller Art und Durchmesser (auch Lichtwellenleiter) mit Ausnahme von sogenannten Hohlleiterkabeln
Einzelne Leitungen aus Stahl- oder Kunststoffrohren für Steuerungszwecke bis zu einem Rohraußendurchmesser von 15 mm
Kabeltragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leitern) aus Stahl-, Aluminium- oder Kunststoffprofilen
Elektro-Installationsrohre aus Kunststoff bis zu einem Rohraußendurchmesser von 20 mm
Anordnung der ZZ-Box BDS in Gruppen bis zur max. Schottgröße von 500 mm x 500 mm
Die Summe der Querschnitte aller Kabel darf bis zu 60 % der Rohbauöffnung betragen.