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Kabelabschottung S90
ZZ-Brandschutzschaum 2K Zulassung Nr. Z-19.15-1649

Anwendungsbereiche
Permanente Brandabschottung von Elektrokabeln und -leitungen aller Art und Durchmesser
Besonders geeignet für schwer zugängliche bzw. hoch belegte Öffnungen.
Geprüft für die Feuerwiderstandsklasse S90. Die Details dazu entnehmen Sie bitte der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
Einsatzbereiche für Bauteile mit Feuerwiderstandsklasse F90
Wände aus Mauerwerk nach DIN 1053-1, aus Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Porenbeton nach DIN 4166 ab 100 mm
Decken aus Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Porenbeton nach DIN 4223 ab 150 mm
Leichte Trennwände in Ständerbauart mit Stahlunterkonstruktion, innenliegender Mineralwolle (Baustoffklasse DIN 4102-A, Schmelzpunkt größer 1000 °C) und beidseitiger Beplankung aus nichtbrennbaren Bauplatten nach DIN 4102-4 bzw. AbP ab 100 mm
Maximale Abmessung des Abschottungssystems [mm]
Massivwand Ø 200 bzw. 200 x 200
Massivdecke Ø 200 bzw. 200 x 200
Leichte Trennwand Ø 200 bzw. 200 x 200
Mindesteinbautiefe (Schottstärke)
150 mm
Umfang der Zulassung
Elektrokabel und -leitungen aller Art und Durchmesser (auch Lichtwellenleiter) mit Ausnahme von sogenannten Hohlleiterkabeln
Einzelne Leitungen aus Kunststoffrohren für Steuerungszwecke bis zu einem Rohraußendurchmesser von 15 mm
Kabeltragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leitern) aus Stahl-, Aluminium- oder Kunststoffprofilen
Elektro-Installationsrohre aus Kunststoff bis zu einem Rohraußendurchmesser von 20 mm
Die Summe der Querschnitte aller Kabel und Rohre darf bis zu 60 % der Rohbauöffnung betragen.