Neu: Kabelabschottung für kleine Öffnungen, auch im Außenbereich
Das gilt für Bauteilöffnungen in Massivwänden und -decken ebenso wie in leichten Trennwänden mit einer maximalen Größe von
100 mm x 100 mm bzw. 113 mm Durchmesser. Die Belegung der Öffnung darf maximal 60 Prozent der Gesamtquerschnittsfläche betragen.
Bereits durch Einbringen des „ZZ-Brandschutzsilikon NE“ in einer Dicke von mindestens 15 mm je Bauteilseite entsteht eine Kabelabschottung der Feuerwiderstandsklasse EI 90. In leichten Trenn- und Massivwänden beträgt die Mindestbauteilstärke
100 mm und die Mindestschottstärke 150 mm, in Massivdecken sind 150 mm für die Mindestbauteilstärke und Mindestschottstärke erforderlich (bei einer Mindestfülltiefe von jeweils 2 x 15 mm).
Zusätzlich wurde auch der Nachweis für die Nutzungskategorie Typ X erbracht. Die dafür erforderlichen Baustoffprüfungen nach UV-, Wasser- und Temperaturbelastung (-20 °C bis + 70 °C) zeigten unverändert gute Materialeigenschaften auch im Brandfall.
Damit ist auch im Außenbereich der Einsatz des „ZZ-Brandschutzsilikon NE“ möglich und die Funktion im Brandfall gewährleistet.
Selbstverständlich verfügt auch das neue
„ZZ-Brandschutzsilikon NE“ über eine Europäische Technische Zulassung (ETA-13/0123), die bei der Ausführung der Brandabschottung maßgebend ist. Alle technischen Vorgaben sind dieser Zulassung zu entnehmen.
Weitere Informationen zu „ZZ-Brandschutzsilikon NE“ sowie eine detaillierte Montageanleitung, das Sicherheitsdatenblatt und die Europäische Technische Zulassung finden Sie hier: