
Neue Allgemeine Bauartgenehmigung Nr. Z-19.53-2322
Am 25.01.2019 wurde die Allgemeine Bauartgenehmigung Kombiabschottung ZZ M30-S90 durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt. Diese stellt den nationalen Anwendbarkeitsnachweis des Brandschutzschaum ZZ 330 nach der Europäischen Technischen Bewertung Nr. ETA-11/0206 für die Schottdicke 200 mm dar. Mit der Allgemeinen Bauartgenehmigung Nr. Z-19.53-2322 kann der Brandschutzschaum ZZ 330 (ZZ-Brandschutzschaum 2K NE) nun wieder als eigenes System in Deutschland verwendet werden.
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