
Neue Zulassungen für Steinsysteme
Im Dezember 2020 haben wir für unsere Steinsysteme neue allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG) erhalten:
- Z-19.53-2529 für unser System "ZZ M20-S90“. Diese ersetzt die bisherige Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) Z-19.15-1182 zum „Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N“.
- Z-19.53-2516 für unser System "ZZ M22-DE", sie ersetzt die bisherige AbZ Z-19.15-1744 zum „System ZZ-Steine 170 BDS-N“.
- Z-19.53-2515 für unser System "ZZ C21-DE", welche die bisherige AbZ Z-19.15-1743 zum „System ZZ-Steine 120 BDS-N“ ersetzt.
Überblick zu den einzelnen Systemen:
ZZ M20-S90 Z-19.53-2529

Kombiabschottung S90 für Massivwände, Massivdecken, leichte Trennwände, Wände aus Gips-Wandbauplatten und PRIOWALL.
Besonders geeignet für:
- Mittlere und große Abschottungen mit mittlerer bis hoher Belegung
- Mischbelegungen aus Kabeln, brennbaren und nichtbrennbaren Rohren
- Rohre mit Kautschukisolierung
- Hydraulikleitungen und Mehrschichtverbundrohre
- Abschottungen mit häufig wechselnder Belegung
ZZ M22-DE Z-19.53-2516

Kabelabschottung S30/S60/S90 für Massivwände, Massivdecken, leichte Trennwände und Wände. Temporäre sowie permanente Brandabschottung von Elektrokabeln und -leitungen aller Art und Durchmesser sowie brennbaren und nichtbrennbaren Rohren.
Besonders geeignet für:
- Mittlere und große Abschottungen mit mittlerer bis hoher Belegung
- Mischbelegungen aus Kabeln und nichtbrennbaren Rohren
- Abschottungen mit häufig wechselnder Belegung
ZZ C21-DE Z-19.53-2515

Kabelabschottung S30/S60/S90 für Massivwände, Massivdecken und leichte Trennwände. Temporäre sowie permanente Brandabschottung von Elektrokabeln und -leitungen aller Art und Durchmesser.
Besonders geeignet für:
- Mittlere und große Abschottungen mit mittlerer bis hoher Belegung
- Kabel bis 18 mm Durchmesser
- Abschottungen mit häufig wechselnder Belegung