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Feuerwiderstandsdauer [min]
Maximale Öffnungsgröße in Leichter Trennwand [mm]
Maximale Öffnungsgröße in Massivwand [mm]
Maximale Öffnungsgröße in Massivdecke [mm]
Mindestwand- und Deckenstärke [mm]
  1. ZZ® C60-DE

    Z-19.53-2468
    ZZ-Box BDS MW

    Im Juni 2020 haben wir die neue allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) Z-19.53-2468 für unser System "ZZ® C60-DE" für die feuerwiderstandsfähige (Kabel-) Abschottung elektrischer Leitungen. Diese ersetzt die bisherige Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) Z-19.15-1315 „System ZZ-Box BDS“. Dieser vorherige Nachweis zur Verwendbarkeit und Anwendbarkeit wurde dabei aufgesplittet.

    • Kleine bis mittelgroße Abschottungen mit mittlerer bis hoher Belegung,
    • Kabel aller Arten und Durchmesser,
    • Durchführungen in leichten Trennwänden (Es entfallen zusätzlich Rahmen aus nichtbrennbaren Bauplatten.),
    • Abschottungen mit häufig wechselnder Belegung

    Detailinformationen

  2. ZZ® C40-DE

    Z-19.53-2513

    Kabelabschottung S90/S120 für Massivwände und leichte Trennwände sowie S90 für Massivdecken. Brandabschottung für Elektroinstallationsrohre (EIR) bis Ø 50 mm sowie Speedpipes bis Ø 80 mm

    • Manschettenquerschnitt zu 100 % belegbar
    • Elektroinstallationsrohre (EIR) auch unbelegt/leer zulässig
    • Elektroinstallationsrohre als Einzelrohre oder Bündel
    • ZZ-Manschette aus dem Rohrabschottungssortiment einsetzbar

    Detailinformationen

  3. ZZ® C33-S90

    Z-19.53-2407

    Kabelabschottung S90 für Massivwände, Massivdecken und leichte Trennwände. Permanente Brandabschottung von Elektrokabeln und -leitungen aller Art bis zu einem max. Außendurchmesser von 18 mm

    • Kleinstabschottungen in Massivwänden und -decken,
    • Kabel bis 18 mm Durchmesser

    Detailinformationen

  4. ZZ® C31-DE

    Z-19.53-2481

    Im Juni 2020 haben wir die neue allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) Z-19.53-2481 für unser "ZZ® C31-DE" für die feuerwiderstandsfähige (Kabel-) Abschottung elektrischer Leitungen erhalten.

    • Schnelles und einfaches verschließen von Bauteilöffnungen
    • kleine Abschottungen
    • schwer zugängliche oder unregelmäßige Öffnungen
    • Abschottung in Außenwänden

    Detailinformationen

  5. ZZ® C30-DE

    Z-19.53-2480

    Im Juni 2020 haben wir die neue allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) Z-19.53-2480 für unser System "ZZ® C30-DE" für die feuerwiderstandsfähige (Kabel-) Abschottung elektrischer Leitungen erhalten.

    • Schnelles und einfaches verschließen von Bauteilöffnungen
    • kleine Abschottungen
    • schwer zugängliche oder unregelmäßige Öffnungen

    Detailinformationen

  6. ZZ® C21-DE

    Z-19.53-2515
    ZZ-Steine 120 BDS-N MW

    Im Dezember 2020 haben wir die neue allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) Z-19.53-2515 für unser System "ZZ® C21-DE" erhalten. Diese ersetzt die bisherige Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) Z-19.15-1743 zur „System ZZ-Steine 120 BDS-N“.

    • Mittlere und große Abschottungen mit mittlerer bis hoher Belegung,
    • Kabel bis 18 mm Durchmesser,
    • Abschottungen mit häufig wechselnder Belegung

    Detailinformationen

  7. ZZ® C11-DE

    Z-19.53-2469
    ZZ-DoBo BDS LTW

    Im Juni 2020 haben wir die neue allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) Z-19.53-2469 für unser System "ZZ® C11-DE" für die feuerwiderstandsfähige (Kombi-) Abschottung elektrischer Leitungen und Rohre erhalten. Diese ersetzt die bisherige Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) Z-19.15-1318 „System ZZ-DoBo BDS“. Dieser vorherige Nachweis zur Verwendbarkeit und Anwendbarkeit wurde dabei aufgesplittet.

    • Kleinstabschottungen mit 75 oder 100 mm Durchmesser,
    • Kabel mit kleinem bis mittleren Durchmesser,
    • Durchführungen in leichten Trennwänden,
    • Abschottungen mit häufig wechselnder Belegung

    Detailinformationen

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